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JÖRG HAIDER (vgl. Surftipp 6/2000) rühmte vor 10 Jahren die "ordentliche Beschäftigungspolitik" der Nazis und drohte auch später Leistungsempfängern:
*In der Debatte des Kärntner Landtags am 13. Juni 1991 zur Arbeitsmarktpolitik sagte HAIDER: "Nein, das hat es im 3. Reich nicht gegeben, weil im 3. Reich haben sie ordentliche Beschäftigungspolitik gemacht, was nicht einmal ihre Regierung in Wien zusammenbringt."
* "Wer nicht arbeitet, wird sich wieder ans Arbeiten gewöhnen müssen. Weiters ist dieses System auch ein Signal an die Jugend (...) und an alle Sozialschmarotzer, denen man sagen muss: 'Der Fasching ist aus, und jetzt wird wieder in die Hände gespuckt.'"(FPD, 29.10.1998)
Bei aller Aufregung über HAIDER wird doch immer wieder auch bei anderen politischen Richtungen Arbeitslosen die Schuld an diesem Zustand gegeben und Sozialabbau erwogen. Als im August 2001 RUDOLF "bin baden" SCHARPING überraschenderweise in seiner Funktion als Vorsitzender der SPD-Grundwertekommission der Welt am Sonntag ein Interview gab (am19.8. wurde es veröffentlicht), wurde offenbar, wie man in der Regierung das mit der drohenden Abschaffung der Wehrpflicht einhergehende Ende des Zivildienstes aufzufangen erwägt:
Wer nicht antritt, verliert jede staatliche Unterstützung
RUDOLF SCHARPING, stellvertretender SPD-Vorsitzender und Chef der Grundsatzkommission seiner Partei, fordert eine Reform der Sozialhilfe und lehnt die PDS ab
WELT am SONNTAG: Sie sind geschäftsführender Vorsitzender der Grundsatzkommission der SPD und leiten die Antragskommission für den nächsten Parteitag. Wird es dabei um neue Entscheidungen gehen?
RUDOLF SCHARPING: Ja. Auf der Grundlage unserer Grundwerte streben wir eine starke Verbindung an zwischen nachhaltigem Wirtschaften und sozialer Verantwortung. Das bedeutet beispielsweise Chancen und Hilfen organisieren, Menschen aktivieren, Entwicklungen moderieren und Entscheidungen treffen. Der Staat sollte Abschied nehmen vom bloßen Verwalten von Lebensschicksalen. Verfahren haben ihren Wert, aber noch wichtiger sind Ergebnisse. Dazu gehört eine neue Balance zwischen Förderung und Fordern. Freiheit kreiert Verantwortung, Rechte verlangen nach Pflichten.
WamS: Schöne Worte - aber hat das auch Folgen? Zum Beispiel für solche, die den Fürsorgestaat kräftig nutzen?
SCHARPING: Die Arbeitsmarktpolitik muss zielgenauer, flexibler werden und mehr lokale Entscheidungsmöglichkeiten erhalten. So schlage ich Weiterbildungsverträge mit arbeitslosen Bürgern vor. Darin werden Hilfen und Verpflichtungen festgelegt. In diese Richtung denken Kanzler und Arbeitsminister. Für jüngere Arbeitslose bis 25 Jahren sollten in direkten Vereinbarungen Arbeiten, auch öffentlich geförderte Arbeiten wie kommunaler Umweltschutz, Altenpflege, Krankenpflege angeboten werden. [Hervorhebungen von mir, N.S.] Wer diese Arbeit nicht antritt, verliert nicht nur einen Teil, sondern er verliert schließlich jede öffentliche Unterstützung. Das funktioniert in Dänemark, und ich halte es für richtig, dies ähnlich auch bei uns zu regeln.
WamS: Harte Worte. Man wird ihnen vorwerfen, unsozial zu sein ...
RUDOLF SCHARPING: ... Wieso? Das unsozialste ist doch, wenn Kenntnisse und Selbstbewusstsein durch Arbeitslosigkeit ruiniert werden. Viel besser ist: Jeder bekommt seine Chance. Wir garantieren Ausbildung und Übergang ins Berufsleben. Wer dieses Angebot der Allgemeinheit nicht annimmt, braucht offenbar keine Hilfe. Dann wird sie auch nicht gezahlt.
In anderen Medien kam vor allem die Drohung mit dem Verlust jeglicher Unterstützung rüber und erzeugte ein Klima der Angst bei Arbeitslosen und potentiellen Arbeitslosen jeden Alters. Nun bin ich schon 1988 aus der SPD ausgetreten, weil ich sie nicht für eine soziale Partei halte, aber so, daß künftig 50jährige mit Rückenschmerzen für Pflegetätigkeiten herangezogen werden sollen, läßt sich das Interview nicht deuten. SCHARPING bleibt aber die Erklärung schuldig, wie beim Einsatz in völlig neuen Tätigkeitsfeldern vermieden werden soll, daß "Kenntnisse ... durch Arbeitslosigkeit ruiniert werden".
Schon im September 2000 hatte Dr. CHRISTA SONNENFELD, Mitglied im Arbeitsausschuss des Komitees für Grundrechte und Demokratie, diese Entwicklung vorausgesehen:
Es ist absehbar, dass die Wehrpflicht in naher Zukunft eingeschränkt bzw. ganz abgeschafft wird. So soll nach den Vorstellungen der mit der Erarbeitung von Richtlinien zur Umstrukturierung der Bundeswehr beauftragten "Weizsäcker-Kommission" die Zahl der Wehrpflichtigen von 130.000 auf 30.000 reduziert werden. Wenngleich der Vorschlag in dieser Form zunächst abgelehnt wurde, stehen solche Überlegungen doch für eine Vision, die breitere Zustimmung findet. Ziel scheint demnach auch in anderen Szenarien zur Zukunft der Bundeswehr eine schlagkräftige Berufsarmee zu sein, die mit materiell und personell hochgerüsteten Krisenreaktionskräften in kriegerische Auseinandersetzungen weltweit intervenieren soll; deren Zahl soll nach den Vorstellungen der Weizsäcker-Kommission von 60.000 auf 140.000 Mann und Frau erhöht werden...
Der Übergang zu einer Berufsarmee hätte erhebliche Folgen für die Zukunft des Zivildienstes. Sollte die Zahl der Zivildienstleistenden schrumpfen oder der Zivildienst ganz wegfallen, dann ist die Illusion, wonach der soziale Bereich mit seinen Aufgaben zu niedrigsten Löhnen bewältigbar sei, nicht mehr länger aufrechtzuerhalten...
Derzeit sind bei rückläufiger Tendenz ca. 132.000 Zivildienstleistende, vorrangig im sozialen Bereich, beschäftigt...
Bislang wurden mehrere Szenarien entworfen, von denen zwei herausgegriffen werden sollen:
Der Arbeitszwang für LeistungsbezieherInnen wird seit Jahren in wachsendem Umfang auf der Grundlage sowohl des Bundessozialhilfegesetzes (BSHG) als auch des Sozialgesetzbuches III (SGB III) umgesetzt (vgl. Sonnenfeld 1999). So gibt es im Rahmen der Hilfe zur Arbeit im BSHG, die den Berufsschutz nicht kennt, schon von Beginn an zwei Varianten: die Mehraufwandsvariante ("gemeinnützige Arbeit", vorwiegend im Grünflächenbereich), bei der zusätzlich zur Sozialhilfe eine Mehraufwandsentschädigung zwischen zwei und vier DM pro Stunde gezahlt wird, und die Entgeltvariante (befristete Beschäftigungsverhältnisse) mit Arbeitsvertrag, die sich durchweg im Niedriglohnsektor und teilweise unter Tarif bewegen (vgl. Rein 2000). Die LeistungsbezieherInnen werden in kommunale Beschäftigungsgesellschaften vermittelt, an private Firmen (z.B. Deutsche Bahn AG, Tankstellen) verliehen oder direkt an private Leihfirmen weitergeleitet. Für die Kommunen ergibt sich ein Einsparungseffekt allein schon dadurch, dass die Betreffenden nach Vertragsende Anspruch auf Arbeitslosengeld haben und so über den Haushalt der Bundesanstalt für Arbeit und nicht mehr über die Kommune unterstützt werden müssen. Nach einer Hochrechnung des Deutschen Städtetages wurden im Rahmen der Hilfe zur Arbeit 1999 rund 300.000 Personen eingesetzt, je zur Hälfte in den beiden skizzierten Varianten. Damit ist die Zahl der Arbeitsverpflichtungen seit 1996 um ca. 50 Prozent gestiegen.
Für Erwerbslose, die Leistungen nach dem SGB III beziehen, ist seit 1997 durch verschärfte Zumutbarkeitsregelungen der Berufsschutz abgeschafft. Bereits nach sechs Monaten Erwerbslosigkeit muss jede Beschäftigung akzeptiert werden, die in der Höhe des Arbeitslosengeldes (60 Prozent des letzten Nettolohns) liegt. Der Gesetzgeber hat so die Möglichkeit geschaffen, Erwerbslose auf einen sich verändernden Arbeitsmarkt zu zwingen, der mehr prekäre Beschäftigungen bereithält und auf Qualifikationen weniger Wert legt. Über die Zunahme dieser Form der erzwungenen Beschäftigung liegen bislang keine aktuellen Daten vor; der Zwang zu Beschäftigung, ohne Qualifikationsschutz und zu Niedriglöhnen, geschieht alltäglich und unspektakulär...
Die zu Beginn der neunziger Jahre aufgekommene öffentliche Debatte um ein soziales Pflichtjahr konzentrierte sich zunächst vorwiegend auf die Zielgruppe der Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Man brauche diesen Dienst für den Sozialstaat, "als Beitrag, die soziale und humanitäre Produktivität der Gesellschaft zu steigern"; jeder junge Mann könne dabei wählen, ob er den Dienst in der Bundeswehr oder einen sozialen, ökologischen oder Entwicklungsdienst ableisten wolle. Die soziale Dienstpflicht beträfe sowohl diejenigen, die als untauglich eingestuft wurden, als auch junge Frauen, so WARNFRIED DETTLING (früherer CDU-Berater) bereits 1993. SIBYLLE TÖNNIES, Juristin an der Universität Bremen, sprach sich in verschiedenen Stellungnahmen immer wieder für einen "Arbeitsdienst" aus; sie sieht das Pflichtjahr als humanitär-pädagogischen Akt: Man müsse Jugendlichen zeigen, dass sie gebraucht würden, gerade im Hinblick auf eine mögliche Abschaffung der Wehrpflicht. Dass dies eine Grundgesetzänderung erforderlich machen würde, ist ihr früh klar: "denn es handelt sich like it or not um Zwangsarbeit", so TÖNNIES 1996. Wenig später allerdings gelangt sie zu der Überzeugung, die vorhandene Gesetzgebung (nämlich das Sozialhilferecht) reiche aus.
... Ein soziales Pflichtjahr "ohne Tabus" (RENATE SCHMIDT, SPD) soll das Projekt der Zukunft werden. Dies erfordert auch eine Umbewertung historischer Erfahrungen. Positive Bezüge auf den Arbeitsdienst des Nationalsozialismus sollen endlich wieder erlaubt sein. In der Zeit nennt die Journalistin SUSANNE GASCHKE die soziale Dienstpflicht "Gemeinwohleinsatz" und klagt: "Es finden sich viele Argumente für die Einführung einer allgemeinen Dienstpflicht; es gibt beachtliche Einwände dagegen. Nur der unfaire Vergleich mit dem Reichsarbeitsdienst im nationalsozialistischen Terrorregime sollte die Gutwilligen in der Bundesrepublik heute nicht mehr am Nachdenken hindern" Die Kategorie der Fairness erhellt: Man spürt die gefährliche ideologische Nähe zum Reichsarbeitsdienst (RAD; s.u.) und versucht eine Abgrenzung über die eigenen Motive.
Die Debatte darüber, wie eine Verweigerung ("Verantwortungslosigkeit") sanktioniert werden sollte, bleibt für das soziale Pflichtjahr bislang eigentümlich ausgespart, denn es ist davon auszugehen, dass die Koppelung der Begriffe "Verantwortung" und "Pflicht" mehr bedeutet als einen bloßen Appell. CLEMENT klärt uns auf: "Aber der Sozialstaat der Zukunft wird sehr viel mehr darauf achten müssen, die Einzelnen in die Pflicht zu nehmen und, wenn nötig, auch zu drängen, ihrer eigenen Verantwortung nachzukommen. Das ist die Pflicht der Individuen gegenüber der Gesellschaft. Wer Rechte hat, hat auch Pflichten." Der Begriff der Pflicht wird sowohl im moralisch-appellativen als auch im strafenden Sinne gebraucht. Noch wird das moralische Schwert geschwungen; die gewünschte Durchsetzung soll zunächst nicht konkretisiert werden. Lediglich TOBIASSEN wirft die Frage auf, ob denn geplant sei, dieselben Sanktionen wie im Fall der Zivildienstverweigerung anzuwenden, also bis zu fünf Jahre Gefängnis.
Verpflichtungen zur Arbeit haben jedoch auch in der jüngeren Geschichte der Bundesrepublik immer wieder eine Rolle gespielt. Bevor 1968 das "Arbeitssicherstellungsgesetz" im Rahmen der Notstandsgesetze rechtskräftig wurde, gab es in der Bundesrepublik heftige Diskussionen, da man einen neuen militärischen Arbeitseinsatz fürchtete. So blickte der Vorstand der IG Metall 1967 auf die Folgen eines solchen Gesetzes: "Mit dem Gesetz kann die gesamte Arbeitswelt durch Zwangsarbeit geregelt werden. Das bedeutet eine an ganz unbestimmte und dehnbare Voraussetzungen geknüpfte Vollmacht für die Bundesregierung, über die Arbeitskraft und die Freizeit der gesamten arbeitsfähigen Bevölkerung zu verfügen, wie sie es bisher nur in totalitären Staaten gibt."
... Beide Szenarien sowohl die Ausweitung des Arbeitszwangs als auch die Einführung eines Pflichtjahres beinhalten die Fortsetzung der partiellen Dequalifizierung Sozialer bzw. pflegerischer Arbeit. Damit wird die Illusion aufrechterhalten, dass derartige Tätigkeiten von jedem/jeder zu bewältigen seien. Sicherlich erfordern nicht alle Arbeiten eine besondere berufliche Qualifikation, aber der Eindruck wird immer klarer, dass Qualitätskriterien als völlig unerheblich angesehen werden.
Trotz des langen Zitats (unten kommt noch eins) stecken im kompletten Aufsatz noch viele andere lesenswerte Informationen!
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So wie man bei "DDR" meist an die SED-Diktatur denkt (selbst Leute, die sie nicht so nennen würden) und nicht an die kurze Zeit des Runden Tischs, denken die meisten bei "Reichsarbeitsdienst" an das Dritte Reich und nicht an die 2 Jahre des Freiwilligen Arbeitsdienste vor 1933. Dazu schreibt irgendjemand vom Forschungsprojekt "Gemeinschaften" an der Humboldt-Universität:
Es lassen sich für das nationalsozialistische Deutschland grob gesagt drei Stufen der Expansion des Dienstprinzips unterscheiden:
Die Stufe der freiwilligen Dienste begann als Arbeitsmarktprogramm schon in der Weimarer Republik. Mit der Machtübernahme der Nationalsozialisten kam es zu einer stärkeren ideologischen Aufladung dieser Maßnahmen und es wurde begonnen, Druck auf den Beitritt auszuüben. Hier sind vor allem der Freiwillige Arbeitsdienst und das Landhilfe-Programm zu nennen.
Die zweite Stufe ab 1935 war die Stufe der allgemeinen Pflichtdienste, die nicht mehr arbeitsmarktpolitisch motiviert waren. Zunächst wurden für Männer 1935 die Wehrpflicht und die Reichsarbeitsdienstpflicht eingeführt; 1938 wurde dann für Frauen das Pflichtjahr in Land- oder Hauswirtschaft und im darauffolgenden Jahr die Reichsarbeitsdienstpflicht vorgeschrieben. Die Arbeitsdienstpflicht für Frauen wurde später noch um die Kriegshilfsdienstpflicht ausgeweitet.
Die dritte Stufe, die 1938 begann, war die Stufe der individuellen Dienstpflicht. Hier wurden Einzelpersonen auf bestimmte Arbeitsplätze verpflichtet, meist innerhalb des regulären Arbeitsmarktes. Insbesondere sind hier die Dienstpflicht, der Notdienst und die Meldepflicht zu nennen.
Diese drei Stufen beschreiben den Ausweitungsprozeß im Rahmen der formalen Dienste selbst. Darüber hinaus gibt es eine doppelte Ausweitung nach außen. Zum einen wurde das Prinzip des Dienstes zunehmend zum Modell für die Arbeitsverhältnisse insgesamt. Terminologisch spiegelt sich das in der Verdrängung des Arbeitsmarktbegriffs durch die Bezeichnung "Arbeitseinsatz". Die Freizügigkeit der Arbeitskräfte wurde nach und nach eingeschränkt, ein Arbeitsbuch, das dem Wehrpaß nachempfunden war, wurde für Erwerbstätige verbindlich, und Arbeitsplatzwechsel waren seit 1939 grundsätzlich von der Zustimmung der Arbeitsämter abhängig. LUDWIG PRELLER schreibt in einem Aufsatz aus dieser Zeit: "Es ist nicht ganz unrichtig gesehen, wenn die 'Kölnische Zeitung' (Nr.134/1939) meint, daß fast niemand mehr heute allein auf Grund seines Arbeits- oder Dienstvertrags in seinem Arbeitsverhältnis steht, sondern zugleich, weil er vom Arbeitsamt in diesem Verhältnis belassen werde." [Fußnoten hier weggelassen, N.S.]
Eine nähere Betrachtung läßt neben den drei Stufen auch einen Funktionswandel erkennen. Aus einer Organisation, die die Arbeitslosigkeit bekämpfen sollte, wurde ein Instrument totalitärer Indoktrination. Diese fand einerseits offen statt durch Kulturarbeit und Schulungen, andererseits aber durch die Art, in der das Leben organisiert wurde (Lager, Wecken, Nachtruhe...)
Im third reich factbook von MARCUS WENDEL heißt es über den RAD:
The history of the Reichsarbeitsdienst (RAD) began in 1931 when Chancellor HEINRICH BRÜNING on 5 June 1931 authorized the formation of state-sponsored labor camps to help against the unemployment, the Freiwillige Arbeitsdienst (FAD). These camps were not ment to be political in any way, but as they were controlled by the individual states, their use varied greatly across the country, some where even used for military training by the Freikorps (a clear violation of the Treaty of Versailles).
Following the establishment of the FAD, other similar organisations was founded by various organisations such as the Stahlhelm and the NSDAP.
When HITLER was made Chancellor 1933 he soon appointed KONSTANTIN HIERL as Secretary of State for the Labor Service, the control of which at this time were transferred from the states to the central government. Their was considerable confusion in regard to the name of the labor service at this time, it was sometimes referred to as the FAD, sometimes as the Nationalsozialistische Arbeitsdienst (NSAD) and sometimes as the Arbeitsdienst.
Service in the FAD was still voluntary but it was soon made a requirement for those wishing to study at a university or make a career in the NSDAP and its various organisations.
Minister of Labor FRANZ SELDTE agreed with the SA leader ERNST RÖHM in June 1934 to merge with FAD witht he SA, but this never occured as the Night of the Long Knives destroyed much of the power of the SA. HIERL was promoted to Reichskommissar für den Freiwilligen Arbeitsdienst 11 July 1934 and made his independent of the Minsit of Labor.
The RAD was formally founded on 26 June 1935 when the Reichsarbeitsdienstgestatz was passed making service in the RAD compulsory. A similar organisation existed during the First World War when the Vaterländishcen Hilfsdienst was formed.
The Reichsarbeitsdienst der wieblichen Jugend (RADwJ), the female branch of the RAD (the male branch was technically known as the RAD/M but it was always referred to simply as the RAD), was formed Apr 1936 when the Freiwilliger Frauenarbeitsdienst (also known as the Deutscher Frauenarbeitsdienst and Weibliche Freiwilliger Arbeitsdienst) was made a part of the RAD.
The RAD was used for various tasks, mainly for reclaiming land for farming, helping with the harvests and construction roads, but also for various emergence relief projects.
When the was broke out in 1939 the RAD lost over half of its men to the armed forces and it was suggested that the RAD should be disbanded until the war was over. However Hierl wanted the RAD to serve as an auxiliary to the Wehrmacht and work with the engineers of the Heer, and to a smaller extent the Luftwaffe.
After the campaign in Poland the RAD was removed from Wehrmacht control and resumed its prewar work, but following the invasion of Denmark it was once again placed under military control.
During the final years of the war the men of the war was increasingly used in combat roles, such as in the anti-aircraft defences in Germany and even a few infantry divisions made up of RAD man, the Reichsarbeitdienst-Divisionen, was formed.
It should be noted that the RAD never was a part of the NSDAP, though of course it was loyal to the nazi ideology.
Das Reichsarbeitsdienstgesetz. Vom 26. Juni 1935 bestimmte in § 1:
(1) Der Reichsarbeitsdienst ist Ehrendienst am Deutschen Volke.
(2) Alle jungen Deutschen beiderlei Geschlechts sind verpflichtet, ihrem Volke im Reichsarbeitsdienst zu dienen.
(3) Der Reichsarbeitsdienst soll die deutsche Jugend im Geiste des Nationalsozialismus zur Volksgemeinschaft und zur wahren Arbeitsauffassung, vor allem zur gebührenden Achtung der Handarbeit erziehen.
(4) Der Reichsarbeitsdienst ist zur Durchführung gemeinnütziger Arbeiten bestimmt.
Vgl. auch die Erste Verordnung zur Durchführung und Ergänzung des Reichsarbeitsdienstgesetzes. Vom 27. Juni 1935.
NORMAN MARTIN beschreibt vier Flaggen des RAD (Flagge des Reichsarbeitsführer, RAD Abteilungsfahne, Lagerfahne des RAD/M, Lagerfahne des RAD der weiblichen Jugend) (weitere ähnliche Darstellung) Danach hatten Männer einen Spaten, Frauen aber nicht (womit der Bierkrug des DHM zu den Geräten für Männer gehört).
Das Deutsche Historische Museum zeigt einen Bierkrug des RAD Seit 1935 war der Arbeitsdienst für männliche Jugendliche obligatorisch; wenige Tage nach Kriegsbeginn 1939 wurde die Arbeitsdienstpflicht für weibliche Jugendliche eingeführt. Unter dem Motto "Mit Spaten und Ähre" zogen diese Arbeitskolonnen durch Deutschland, die, meist tatsächlich nur mit Spaten ausgerüstet, Moore trockenlegten oder neues Ackerland kultivierten. Alle Männer und Frauen zwischen 18 und 25 Jahren mußten den sechsmonatigen Pflichteinsatz beim Reichsarbeitsdienst leisten; eine Maßnahme, die ursprünglich der Bewältigung der Arbeitslosigkeit gedient hatte. Die kaum über dem Arbeitslosengeld liegende Bezahlung des Dienstes machte deutlich, daß es sich bei diesen Einsätzen im wesentlichen um "nationalsozialistische Erziehungsarbeit" handelte. |
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Der RAD ist anscheinend noch wenig erforscht, jedenfalls behauptet das KIRAN PATEL in einer Besprechung von
... Dabei war dieser Dienst eine durchaus wichtige Institution, durch die jaehrlich hunderttausende junge Maenner (und in geringerem Masse auch Frauen) im Alter zwischen 17 und 25 Jahren gingen. Im RAD als einem staatlich verordneten, gemeinnuetzigen Dienst verrichteten sie in der Regel sechs Monate lang arbeitsintensive, manuelle Arbeit. Neben dieser "Arbeit", die von der Bodenkultivierung bis zum Kriegseinsatz im Zweiten Weltkrieg reichen konnte, war der RAD im 'Dritten Reich' eine wichtige Sozialisierungsinstanz. Die Heranwachsenden wurden in Lagern kaserniert und im nationalsozialistischen Sinne indoktriniert. Ein Aspekt des umfassenden Anspruchs, den 'neuen deutschen Menschen' zu schaffen, stand in engem Zusammenhang mit dem Lagerleben: die Kulturarbeit, die hauptsaechlich in der organisierten Freizeit stattfand und die einen Schwerpunkt in MANFRED SEIFERTs Monographie darstellt.
... Konkret stellt er ausfuehrlich das Basteln, die Lagergestaltung und das Schauspiel vor, die alle mit dem Laienkulturansatz und aesthetischem und materiellem Reduktionismus arbeiteten. Gerade seine Ausfuehrungen zum Basteln moegen historisch interessierte Leserinnen und Leser zunaechst etwas verwundern, widmet er den zumeist mediokren Ergebnissen dieser Form der Freizeitgestaltung doch ueber 30 Seiten. Allerdings zeigt SEIFERT zum Beispiel an Hand der Laubsaegearbeiten die Ideologisierung der Freizeitgestaltung: Nur in den ersten Jahren wurden diese akzeptiert und stiessen ungefaehr ab 1935 auf deutliche Kritik mit dem Vorwurf, unfunktional und geschmacklos zu sein. Wesentlich deutlicher noch wird die politische Instrumentalisierung der Freizeitgestaltung bei den verschiedenen Arten des Schauspiels. In diesem - allerdings etwas weitschweifigen - Teil kann SEIFERT belegen, dass die kulturellen Aktivitaeten nicht als abwechslungsreicher Gegenpol zum Lageralltag gedacht waren, sondern in Theorie und Praxis aehnlich durchgeplant waren wie der Rest des Lagerlebens und eine politisch-erzieherische Funktion hatten.
Ein besonders markantes Beispiel des RAD-Einsatzes ist noch heute in Bad Segeberg zu bewundern, die als Thingstätte beplante Freilichtbühne, auf der heute die Karl-May-Festspiele stattfinden.
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Vom ersten Spatenstich am 27. Mai 1934 durch den Gauleiter Oberpräsident LOHSE bis 1936 bewegten 120 Männer der Reichsarbeitsdienstgruppe 73 Neumünster Arbeitsgruppe 9 Schafhaus 15.000 Kubikmeter Erde und sprengten 3.000 Kubikmeter Steine, um die nach altem germanischen Vorbild geplante Thingstätte zu errichten.
Die Reichsarbeitsdienstleute wohnten in Schafhaus - etwa 12 Kilometer von ihrem Einsatzort entfernt. Jeden Morgen ging es dann für, die rund 120 Mann mit dem Fahrrad zum Kalkberg, wo harte Arbeit geleistet wurde. Davon und von der Einweihung der Thingstätte durch Reichspropagandaminister GOEBBELS erzählt die schon etwas verwitterte Steintafel, die beim Eingang in die Kalkberghöhlen in den Fels gehauen ist.
"Während es sich bei den Freilichtbühnen", so schreibt Stadtbaumeister HANS SCHMIDT in der Chronik 800 Jahre Segeberg, "zur Hauptsache um die einfache Übertragung des Spiels aus dem geschlossenen Raum ins Freie handelt, wobei heute wertvolles klassisches Gut und zeitgenössische Dichtung gepflegt werden sollen, wird das neue Spiel auf den Thingplätzen aus ganz anderen Gesetzen emporsteigen." Es wolle, so der Stadtbaumeister, die Verbindung zwischen dem nationalpolitischen Leben des Volkes und der Kunst in der künstlerischen Steigerung und Gestaltung der Feste und Kundgebungen erreichen. "Das Spiel auf den Thingplätzen soll und wird die deutschen Menschen, die politisch eine Einheit geworden sind, auch weltanschaulich und geistig miteinander verbinden."
Die Sitzbänke, die vom Reichsarbeitsdienst eingerichtet wurden, sollten aus Stein bestehen. Allerdings ließ sich für diesen Zweck der Fels des Kalkberges nicht verwenden, da es sich dabei um ein hydrostatisches Gestein handelt, das Wasser anzieht, sich letztlich auflösen würde und mit Mörtel keine Verbindung eingeht. Man hat also große Mengen schlesischen Granitsteins (1.200 Tonnen Bruchstein und 2.000 laufende Meter Treppenstufen) herangeschafft, um das Freilichttheater mit einem dem Gipsstein in Art und Farbe vergleichbaren Material zu bestuhlen.
Im Herbst 1937 schließlich weihte Reichspropagandaminister JOSEF GOEBBELS die Nordmark-Feierstätte ein. "Das Werk ist fertig, Aufgabe der kommenden Zeit wird es sein, ihm Inhalt zu geben."
Das berühmte Schloss Colditz, später als Kriegsgefangenenlager bekannt geworden, war vor 1939 "Schutzhaftlager", wurde aber auch vom RAD genutzt.
Nicht nur der Reichsarbeitsdienst ist bisher unzureichend erforscht, CHRISTA SONNENFELD weist a.a.O. zu Recht darauf hin, daß auch ein wissenschaftlicher Vergleich mit anderen Zwangsdiensten und ihrer politisch-ideologischen Begründung noch aussteht:
Selbst einflussreiche Kreise in der NSDAP waren vor 1935 noch der Auffassung, dass der Arbeitsdienst eine vorübergehende Hilfsmaßnahme zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit sei. Das dann in Kraft getretene "Gesetz der Allgemeinen Dienstpflicht für männliche und weibliche Jugendliche" machte schnell klar, dass es auch darum ging, die Jugend "zur Volksgemeinschaft und zur wahren Arbeitsauffassung" zu erziehen: KONSTANTIN HIERL, der Schöpfer des Reichsarbeitsdienstes, sah diesen als "soziale Schule der Nation". Von den damaligen Befürwortern des Reichsarbeitsdienstes wird dessen vormilitärischer Charakter für die Anfangsphase vehement bestritten. Bis 1939 jedenfalls durften keine Waffen oder Uniformen getragen werden ("50.000 Spaten blitzen in der Sonne"); die ideologischen Pfeiler waren Zucht, Ordnung und sportliche Betätigung. Die "Armee der Arbeit" sollte nach dem Willen HIERLs ausschließlich gemeinnützigen Zwecken dienen. Die neu organisierten "Arbeitsmaiden" und andere Frauenorganisationen kamen hinzu. Sie taten im Wesentlichen bei Ernteeinsätzen ihren Dienst, mussten nach 1939 aber auch im Lazarett- oder Funkdienst, also im militärischen Bereich arbeiten (vgl. MALLERBREIN 1991; Klees 1984).
Der RAD machte demnach eine Entwicklung durch, an deren Anfang Arbeit und Gemeinschaft standen und die in die Bewaffnung und schließlich in den Kriegseinsatz mündete.
Ein Unterschied zum Konzept des sozialen Pflichtjahres liegt darin, dass es heute weder um "soldatische" Tugenden noch um militärische Vorbereitung geht, sondern darum, sozialstaatliche Versorgungsaufgaben möglichst billig auf alle BürgerInnen zwangsweise umzuverteilen oder ganz abzubauen. Doch der Ausbau des Arbeitszwangs setzt Ideologisierungen voraus, damit er akzeptiert wird, und in den Durchsetzungsstrategien und ideologischen Überhöhungen zeigen sich die fließenden Übergänge, so im Hinblick auf Begriffe wie "Gemeinwohl" oder "Pflichten für die Gemeinschaft". Trotz des nichtmilitärischen Charakters des sozialen Pflichtjahres (Feuerwehr, Soziale Arbeit, Entwicklungshilfe) legen die zitierten Äußerungen der Wegbereiter des Pflichtjahres nahe, dass es um mehr als um Arbeitsbeschaffung geht, wenn mit pädagogischen Floskeln und der Gemeinschaft operiert und damit das soziale Pflichtjahr ideologisch aufgeladen wird. Ein fundierter Vergleich, der in der Forschung bislang aussteht, müsste entsprechende Grenzlinien und Übereinstimmungen herausarbeiten.
Da fast alle im RAD waren, findet sich ein entsprechender Lebensabschnitt auch in den Biografien beispielsweise SOPHIE SCHOLLs, KARL EDUARD VON SCHNITZLERs (vgl Surftipp 44/2000), KARL LEISNERs (1996 seliggesprochenerer katholischer Theologe) und HEINRICH BÖLLs.
SONJA NOACK erzählt in "Unfreiwillig in die Steiermark. Meine Erlebnisse im Reichsarbeitsdienst 1940 - 1941" nicht verbittert über ihre Zeit bim RAD, obwohl sie unter schlechtem Essen und den ungeheuren Schneemengen litt und schließlich mit hohem Fieber ins Krankenhaus kam.
MAX JOHNE war 1944 nur einen Monat beim RAD, wie er in "Der Kriegseinsatz des Jahrgangs 1927 des Fürstenberg-Gymnasiums" berichtet.
http://www.fg.vs.bw.schule.de/abi/abi47/krieg/05.jpg
Vereidigung in Günzburg am 15.10.1944
Der Tagesablauf gefällt mit gar nicht, weil ich lieber um 9 Uhr aufstehe und nach 0 Uhr einschlafe - wenn ich an der Homepage schreibe, wird es noch später.
Schicksalswege einer Jugend. Beim Reichsarbeitsdienst von GERDA DIEFENBACHER
Nun begann ein völlig anderes Leben. "Aus idealistischer Hingabe an eine Aufgabe entspringt die Treue zur Pflicht" das war der Leitgedanke, der uns vermittelt werden sollte. Der Tag begann mit 6.00 Uhr Wecken, 10 Minuten Frühsport, 6.15 Uhr Bettenbauen, 6.50 Uhr Fahnengang, 7.30 Uhr Frühstück, anschließend Lagebesprechung und um 9.00 Uhr Antreten zum Außendienst, mit dem Fahrrad zum Einsatzbauern, 17.00 Uhr Rückkehr, Fahrrad und Stiefel putzen, Appell, 19.00 Uhr Abendessen, Nachrichten/Post, 20.00 Uhr Fahnengang, bis 21.00 Uhr Freizeit, Lichtschluss. So war der Tagesablauf.
Über die Ausbeutung polnischer Zwangsarbeiter und einen sadistischen RAD-Führer berichtet der Hamburger ERNST DIESTEL.
Reichsarbeitsdienst ...!? Von ERNST DIESTEL
Am 19. Februar 1940 erhielt ich meine Einberufung zum Arbeitsdienst.
Nach kurzer Ausbildung an Schaufel, Spaten und Hacke, wurden wir nach Polen, ca. 80 KM hinter Warschau verlegt Unsere Aufgabe war, für die Luftwaffe Unterkünfte, also Baracken zu bauen und als zweite Aufgabe Munitionslager, der Tarnung wegen, in Wäldern anzulegen.
Für 15 $ pro Stück könnt ihr bei www.soldat.com diese Abzeichen des RAD weibliche Jugend und außerdem Ordensbänder (oder wie heißt so was) für 10 $ erwerben:
http://www.soldat.com/ord%20RAD%20female.jpg
JASON PIPES, ein Militaria-Sammler aus den USA, zeigt auf seiner Homepage www.feldgrau.com (!) interessante Abbildungen zum Reichsarbeitsdienst, allerdings ist mir diese Homepage suspekt.
Photosammler zeigt ~ 25 Photos von Arbeitsdienstmännern verschiedener Ränge (Feldmeister, Spielmann - was es doch alles gab).
Ein Tag im Arbeitsamt Aachen |
Erlebnisse im Arbeitsamt Aachen |
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