Satzung der Sportvereinigung Dynamo

Gliederung

Satzung der Sportvereinigung DYNAMO, Titelseite, etwa 5 * 7 cmPräambel

I. Aufgaben

II. Mitgliedschaft

III. Führung und Organisationsaufbau

Die höchsten Organe
Die Bezirksorganisationen
Die Sportgerneinschaften
Die Sportclubs und Leistungsschwerpunkte

IV. Die Revisionskornmission

V. Auszeichnungen

VI. Erziehungsmaßnahrnen

VII. Finanzen

VIII. Sportanlagen und Einrichtungen

IX. Publikationsorgan der Sportvereinigung Dynamo

X. Symbole der Sportvereinigung Dynamo

XI. Sitz und Vertretung im Rechtsverkehr

XII. Schlußbestimmungen

Präambel

Die Sportvereinigung Dynamo ist die einheitliche, nach dem Prinzip des demokratischen Zentralismus aufgebaute Sportorganisation des Ministeriums des Innern, des Ministeriums für Staatssicherheit und der Zollverwaltung der Deutschen Demokratischen Republik.

Sie ist organischer Bestandteil des Deutschen Turn- und Sportbundes, wird vom Bundesvorstand zentral angeleitet und ist in ihm vertreten.

Die Arbeit der Sportvereinigung Dynamo vollzieht sich auf der Grundlage des Statuts des DTSB, der Beschlüsse des Bundesvorstandes und seines Präsidiums, der Satzung der Sportvereinigung Dynamo und der Beschlüsse der Zentralen Leitung und ihres Präsidiums.

Die Sportvereinigung Dynamo ist der Repräsentant der staatlichen Sicherheits- und Schutzorgane auf dem Gebiet der Körperkultur und des Sports.

Mitglieder der Sportvereinigung Dynamo zeichnen sich deshalb aus

Die Sportvereinigung Dynamo leistet in enger Verbundenheit mit den Werktätigen und in kameradschaftlicher Zusammenarbeit mit den demokratischen Massenorganisationen einen aktiven Beitrag zur Lösung der Aufgaben des sozialistischen Aufbaus und zur weiteren Festigung und Stärkung der Deutschen Demokratisehen Republik.

Die Sportvereinigung Dynamo pflegt brüderliche Beziehungen zu den Sportorganisationen der verbündeten Sicherheits- und Schutzorgane und fördert dadurch die weitere Festigung der Waffenbrüderschaft zwisehen den Sicherheits- und Schutzorganen der sozialistischen Länder.

I.

Aufgaben

1. (1) Ziel und Inhalt von Körperkultur und Sport in der Sportvereinigung Dynamo werden bestimmt von den Aufgaben und der Entwicklungsrichtung der Trägerorgane sowie den Aufgaben im Volkssport, Kinderund Jugendsport und Leistungssport.

(2) Die sportliche Betätigung aller Mitglieder der Sportvereinigung Dynamo erfolgt nach den Prinzipien des Amateursports.

2. (1) Die Sportvereinigung Dynamo

fördert durch Körperkultur und Sport die allseitige Entwicklung der Angehörigen der Sicherheitsund Schutzorgane, insbesondere ihre körperliche und geistige Leistungsfähigkeit.

(2) Sie gewinnt die Angehörigen der Trägerorgane für eine regelmäßige sportliche Betätigung und bezieht sie in ein systematisches Trainings- und Wettkampfsystern ein.

(3) Entsprechend dem Charakter der Trägerorgane organisiert sie, vorwiegend in den Kampfsportarten, Vergleichskämpfe und unterstützt die Dienststellen und Einheiten bei der Durchführung von Bestenermittlungen und Meisterschaften.

3. (1) Die Tätigkeit der Sportvereinigung Dynamo ist auf die Hebung der Gesundheit und Widerstandsfähigkeit ihrer Mitglieder gerichtet. Sie ist bestrebt, Körperkultur und Sport zu einem echten Lebensbedürfnis aller Mitglieder zu machen und Optimismus und Lebensfreude zu entwickeln.

(2) Durch interessante und ab wechslungsreiche Sportveranstaltungen und Wettkämpfe führt sie ihre Mitglieder an den aktiven Sport heran.

(3) Sie gewährleistet, daß die Mitglieder durch regelmäßiges Üben und Trainieren das Sportabzeichen "Bereit zur Arbeit und zur Verteidigung der Heimat" erwerben.

4. (1) Die Sportvereinigung Dynamo richtet ihr Augenmerk verstärkt auf die körperliche und geistige Erziehung der jungen Generation als Voraussetzung für die Heranbildung sozialistischer Persönlichkeiten.

(2) Sie organisiert den Kinder- und Jugendsport in allen Organisationsbereichen auf breitester Grundlage und erzieht die Kinder und Jugendlichen zu hoher Trainingsbereitschaft und einem gesunden Leistungsstreben.

(3) Durch ein wissenschaftliches Training ist eine hohe Qualität in der sportlichen Ausbildung des talentierten Nachwuchses zu erreichen und eine breite Basis für den Leistungssport zu schaffen.

(4) Zur Unterstützung der Entwicklung des außerunterrichtlichen Sportes sind mit Schulen und Schulsportgemeinschaften Patenschaftsverträge abzuschließen. Die befähigsten und talentiertesten Kinder und Jugendlichen sind als Mitglied der Sportvereinigung Dynamo zu gewinnen.

5. (1) Die Sportvereinigung Dynamo fördert vorrangig den Leistungssport als einen wichtigen Bereich menschlicher Bewährung und körperlicher Leistungsfähigkeit.

(2) Durch den Leistungssport wird die Erziehung zum Staatsbewußtsein und zum Stolz auf unsere sozialistische Heimat unterstützt. Er ist Vorbild für die junge Generation, spornt sie an, regelmäßig zu trainieren und weist Wege für eine allgemeine Erhöhung der physischen Leistungsfähigkeit.

(3) Die Sportvereinigung Dynamo sichert allen talentierten und entwicklungsfähigen Kadern ein systematisches, wissenschaftlich begründetes Training, damit sie sportliche Höchstleistungen vollbringen können. Sie delegiert talentierte und entwicklungsfähige Kader an die Kinderund Jugendsportschulen sowie in die Leistungsschwerpunkte und Sportclubs der Sportvereinigung.

(4) Zur Erhöhung der sportlichen Leistungen werden Bestenermittlungen und Meisterschaften auf der Ebene der Sektionen, Sportgemeinschaften, Bezirksorganisationen und der Sportvereinigung organisiert.

(5) Sie ermöglicht allen Sportlern und Mannschaften die Teilnahme an den Wettkämpfen der Sportverbände.

(6) In Übereinstimmung mit den leitenden Organen des DTSB und der Sportverbände werden internationale Vergleichskämpfe für die besten Nachwuchskader, Leistungskollektive und Sportler durchgeführt.

II.

Mitgliedschaft

6. (1) In der Sportvereinigung Dynamo sind vorwiegend Angehörige der Trägerorgane, deren Familienangehörige sowie Kinder und Jugendliche organisiert.

(2) Die Aufnahme als Mitglied der Sportvereinigung Dynamo verlangt die Anerkennung der Satzung und die Entrichtung des festgelegten Aufnahmebeitrages. Sie hat durch schriftlichen Antrag zu erfolgen und ist durch die Leitung der Sportgemeinschaft bzw. des Sportclubs zu bestätigen.

Bei Kindern ist die Zustimmung der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten erforderlich.

(3) Das Mitgliedsbuch ist innerhalb von vier Wochen in würdiger Form zu überreichen.

(4) Die Mitgliedschaft endet durch die schriftliche Austrittserklärung, durch Streichung, den Ausschluß oder durch Tod.

(5) Persönlichkeiten des gesellschaftlichen Lebens, die sich durch besondere Verdienste bei der Entwicklung bzw. Förderung der sozialistischen Körperkultur und des Sports auszeichnen, können auf Beschluß der Zentralen Leitung zu Ehrenmitgliedern der Sportvereinigung Dynamo ernannt werden.

7. Jedes Mitglied hat das Recht:

(1) am gesamten Gemeinschaftsleben teilzunehmen, insbesondere sich in der ihn interessierenden Sportart der jeweiligen Grundorganisation zu betätigen und die vorhandenen Sportanlagen und Einrichtungen zu nutzen;

(2) an Sportveranstaltungen, Wettkämpfen, Meisterschaften und bei entsprechenden Leistungen an internationalen Wettkämpfen teilzunehmen;

(3) mit Vollendung des 14. -ebensjahres die Leitungen zu wählen und selbst in sie gewählt zu werden;

(4) Rechenschaft über die Tätigkeit der Leitungen zu fordern, an die Leitungen der Sportgemeinschaften, die Bezirksleitungen, die Zentrale Leitung, das Präsidium und die Vorsitzenden der Sportvereinigung Dynamo Fragen und Eingaben zu richten und Fehler und Mängel ohne Ansehen der Person zu kritisieren;

(5) anwesend zu sein und seine Meinung darzulegen, wenn Leitungen und Mitgliederversammlungen der Sportvereinigung Dynamo einen Beschluß über seine Tätigkeit oder sein Verhalten fassen;

(6) sich bei den entsprechenden Voraussetzungen durch den Besuch von Lehrgängen der Sportvereinigung Dynamo bzw. des DTSB zu qualifizieren;

(7) in den Kommissionen mitzuarbeiten und an der Gestaltung der Sportpresse mitzuwirken;

(8) sich sportärztlich untersuchen zu lassen und bei Sportunfällen den Versicherungsschutz in Anspruch zu nehmen.

8. Jedes Mitglied ist verpflichtet:

(1) das Statut des DTSB, die Satzung der Sportvereinigung Dynamo und die Satzung seines Sportverbandes vorbildlich einzuhalten:

(2) an der Erarbeitung von Beschlüssen mitzuarbeiten und für deren Durchsetzung aktiv einzutreten;

(3) entsprechend den Prinzipien der sozialistischen Ethik und Moral durch regelmäßige sportliche Betätigung sein Leistungsvermögen ständig zu erhöhen, sich sportlich fair, kameradschaftlich, hilfsbereit und ehrlich zu verhalten und im In- und Ausland seine sozialistische Heimat, die Deutsche Demokratische Republik, und die Sportvereinigung Dynamo würdig zu vertreten;

(4) an Mitgliederversammlungen seiner Sportgemeinschaft und Sektion teilzunehmen;

(5) die festgelegten Mitgliedsbeiträge regelmäßig zu zahlen;

(6) die Symbole und Auszeichnungen des DTSB und der Sportvereinigung Dynamo in Ehren zu tragen;

(7) Sportanlagen und Einrichtungen als sozialistisches Eigentum zu achten, zu pflegen und zu schätzen.

III.

Führung und Organisationsaufbau

9. (1) Alle Leitungen werden gewählt.

Sie arbeiten kollektiv unter Wahrung der persönlichen Verantwortung zur Lösung der Aufgaben der Sportvereinigung Dynamo. Im Mittelpunkt der Leitungstätigkeit steht die Arbeit mit den Menschen.

In ihrer gesamten Tätigkeit stützen sich die Leitungen auf die Bereitschaft und schöpferische Mitarbeit der Mitglieder.

Die besten Erfahrungen der Arbeit sind zu verallgemeinern und deren Anwendung im jeweiligen Verantwortungsbereich zu organisieren.

(2) Beschlüsse der Leitungen, der Mitgliederversammlungen und der Delegiertenkonferenzen werden mit einfacher Mehrheit gefaßt und sind für die Mitglieder verbindlich.

(3) Die Leitungen aller Ebenen organisieren den sozialistischen Wettbewerb als ein wichtiges Mittel zur Mobilisierung der der Mitglieder bei der der Jahres- Sport- und Perspektivpläne.

(4) Vorschläge und Kritiken der Mitglieder sind ständig auszuwerten und Mängel und Fehler sowie deren Ursachen und Bedingungen zu beseitigen.

(5) Die Leitungen verwalten das Vermögen der Sportvereinigung Dynamo in ihrem Verantwortungsbereich, sichern die regelmäßige Kassierung der Mitgliedsbeiträge und die ständige Erhöhung des Anteils der Eigenfinanzierung. Die für die Entwicklung von Körperkultur und Sport zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel sind zweckentsprechend und nach dem Prinzip der strengsten Sparsamkeit zu verwenden.

(6) Alle Leitungen haben Rechenschaft über ihre Tätigkeit vor den Mitgliedern abzulegen.

10. (1) Die Leitungen arbeiten eng mit den Leitern der Dienststellen, den Kommandeuren der Einheiten sowie den Partei- und FDJ-Organisationen zusammen.

Sie sichern ein enges Zusammen wirken mit den territorialen Leitungen des DTSB.

Entsprechend ihrer Ebene unterhalten sie enge Kontakte mit den staatlichen Organen und den gesellschaftlichen Organisationen.

Die höchsten Organe

11. (1) Das höchste Organ der Sportvereinigung Dynamo ist die Zentrale Delegiertenkonferenz. Sie wird alle vier Jahre von der Zentralen Leitung einberufen.

Außerordentliche Zentrale Delegiertenkonferenzen können auf Beschluß der Zentralen Leitung und auf Forderung der Mehrheit der Mitglieder einberufen werden.

Zeitpunkt, Ort und Tagesordnung für die Zentrale Delegiertenkonferenz sind spätestens sechs Wochen vor dem festgelegten Termin von der Zentralen Leitung bekanntzugeben.

(2) Die Delegierten zur Zentralen Delegiertenkonferenz werden in den Bezirksdelegiertenkonferenzen entsprechend der Wahlordnung der Sportvereinigung Dynamo gewählt.

(3) Die Zentrale Delegiertenkonferenz nimmt den Rechenschaftsbericht der Zentralen Leitung und den Bericht der Zentralen Revisionskommission entgegen, beschließt über grundsätzliche Anträge und Vorlagen, erarbeitet und beschließt das Arbeitsprogramm und die Perspektive der Sportvereinigung Dynamo und bestätigt die Satzung. Sie erteilt der bisherigen Zentralen Leitung Entlastung, wählt die neue Zentrale Leitung und die Zentrale Revisionskommission sowie die Delegierten zum Deutschen Turn- und Sporttag.

12. (1) Die Zentrale Leitung ist zwischen den Zentralen Delegiertenkonferenzen das höchste Organ der Sportvereinigung Dynamo und leitet ihre politische, organisatorische und sportliche Tätigkeit.

Die Stärke der Zentralen Leitung wird in der Wahlordnung der Sportvereinigung Dynamo festgelegt. Die Tagungen der Zentralen

Leitung werden in der Regel zweimal im Jahr einberufen.

(2) Die Zentrale Leitung wählt aus ihrer Mitte den ersten und zweiten Vorsitzenden sowie das Präsidium der Zentralen Leitung. Das Präsidium führt die Aufgaben der Zentralen Leitung zwischen deren Tagungen durch und tritt mindestens einmal im Quartal zusammen.

(3) Durch die Zentrale Leitung wird ein Büro eingese tzt, dem die Erf üllung der ständigen Auf gaben obliegt.

(4) Zu ihrer Unterstützung beruft die Zentrale Leitung Kommissionen für
       Kultur und Bildung,
       Leistungssport,
       Kinder- und Jugendsport,
       Volkssport und Wettbewerb
       sowie
       Zentrale Fachkommissionen für alle Schwerpunktsportarten der Sportvereinigung,

In der Regel erfolgt die Leitung dieser Kommissionen durch ein Mitglied der Zentralen Leitung.

Die Bezirksorganisationen

13. (1) Das höchste Organ der Bezirksorganisation ist die Bezirksdelegiertenkonferenz. Sie wird alle zwei Jahre von der Bezirksleitung einberufen.

Außerordentliche Bezirksdelegiertenkonferenzen können auf Beschluß der Bezirksleitung, auf Forderung der Mehrheit der Mit-glieder der Bezirksorganisation oder auf Beschluß der Zentralen Leitung einberufen werden.

Zeitpunkt, Ort und Tagesordnung für die Bezirksdelegiertenkonferenzen sind in der Regel sechs Wochen vor dem festgelegten Termin von der Bezirksleitung bekanntzugeben.

(2) Die Delegierten zur Bezirksdelegiertenkonferenz werden in den Mitglieder- oder Delegiertenversammlungen der Sportgemeinschaften entsprechend der Wahlordnung der Sportvereinigung Dynamo gewählt.

(3) Die Bezirksdelegiertenkonferenz nimmt den Rechenschaftsbericht der Bezirksleitung und den Bericht der Bezirksrevisionskommission entgegen, beschließt über grundsätzliche Anträge und Vorlagen der Leitungen und bestätigt das Arbeitsprogramm der Bezirksorganisation, Sie erteilt
der bisherigen Bezirksleitung Entlastung, wählt die neue Bezirksleitung und die Bezirksrevisionskommission sowie alle vier Jahre die Delegierten zur Zentralen Delegiertenkonferenz.

14. (1) Die Bezirksleitung ist zwischen den Bezirksdelegiertenkonferenzen das höchste Organ der Bezirksorganisation und leitet ihre Politische, organisatorische und sportliche Tätigkeit.

Die Stärke der Bezirksleitung wird in der Wahlordnung der Sportvereinigung Dynamo festgelegt. Die Beratungen der Bezirksleitung sind in der Regel einmal in, Quartal durchzuführen.

(2) Die Bezirksleitung wählt aus ihrer Mitte den ersten und zweiten Vorsitzenden sowie das Sekretariat der Bezirksleitung. Das Sekretariat führt die Aufgaben der Bezirksleitung zwischen deren Beratungen durch und tritt mindestens einmal im Monat zusammen.

(3) Durch die Bezirksleitung wird ein Büro eingesetzt, dem die Erfüllung der ständigen Aufgaben obliegt.

(4) Zu ihrer Unterstützung beruft die Bezirksleitung Kommissionen f ür
       Kultur und Bildung,
       Kinder- und Jugendsport bestehend aus den Arbeitsgruppen Massenarbeit und Leistungssport, Volkssport und Wettbewerb sowie
       Bezirksfachkommissionen für alle Schwerpunktsportarten der Bezirksorganisation.

In der Regel erfolgt die Leitung dieser Kommission durch ein Mitglied der Bezirksleitung.

Die Sportgemeinschaften

15. (1) Sportgemeinschaften -werden durch Beschluß der zuständigen Bezirksleitung gebildet., Sie gliedern sich in Sektionen, Sportabteilungen und Sportgruppen.

(2) Das höchste Organ der Sportgemeinschaft ist die Mitgliederversammlung bzw. die Delegiertenversammlung, wenn mehr als 100 Mitglieder vorhanden sind.

Die Mitglieder- bzw. Delegiertenversammlung wird in der Regel zweimal im Jahr durchgeführt.

(3) Die Delegierten zu der Delegiertenversammlung werden in den Sektionen und Sportabteilungen nach der Wahlordnung der Sportvereinigung Dynamo gewählt.

(4) Die Wahlversammlung wird in der Sportgemeinschaft alle zwei Jahre durchgeführt. Sie nimmt den Rechenschaftsbericht der Leitung der Sportgerneinschaft und den Bericht der Revisionskommission entgegen, beschließt über Anträge und Vorlagen der Mitglieder und bestätigt das Arbeitsprogramm der Sportgemeinschaft. Sie erteilt der bisherigen Leitung Entlastung, wählt die neue Leitung der Sportgerneinschaft und die Revisionskommission sowie die Delegierten zur Bezirksdelegiertenkonfenz.

16. (1) Die Leitung der Sportgemeinschaft ist zwischen den Mitgliederder- bzw. Delegiertenversammlungen das höchste Organ der Sportgemeinschaft und leitet ihre politische, organisatorische und sportliche Tätigkeit.

(2) Die Stärke der Leitung der Sportgemeinschaft wird mit der Wahlordnung der Sportvereinigung Dynamo festgelegt. Ihre Mitglieder sind vorwiegend Angehörige der Trägerorgane.

(3) Sie wählt aus ihrer Mitte den Vorsitzenden der Sportgemeinschaft und den Stellvertreter. Beratungen der Leitung der Sportgemeinschaft sind mindestens einmal im Monat durchzuführen.

(4) Sofern notwendig, kann die Leitung der Sportgemeinschaft aus ihrer Mitte ein Sekretariat zur Erfüllung der ständigen Aufgaben wählen.

17. (1) Die Sektionen vereinen die Sportler ihrer Sportart innerhalb der Sportgemeinschaft. Sie untergliedern sich nach Stärke und Zusammensetzung in Disziplinen, der Mannschaften, Übungsgemeinschaften, Trainingskollektive, - Staffeln, Riegen usw.

(2) Sie arbeiten entsprechend den- Beschlüssen der Sportgemeinschaft und des jeweiligen Verbandes. Für die Sektionen Motorsport und Angeln sind zusätzliche Arbeitsgrundlage die Vereinbarungen der Zentralen Leitung mit dem Allgemeinen Deutschen Motorsportverband und dem Deutschen Anglerverband.

(3) Das höchste Organ der Sektion ist die Sektionsversammlung. Sie ist in der Regel einmal im Monat durchzuführen.

(4) Die Wahlversammlung wird in der Sektion alle zwei Jahre durchgeführt.

Sie nimmt den Rechenschaftsbericht der Sektionsleitung entgegen, beschließt über Anträge und Vorlagen der Mitglieder und bestätigt das Arbeitsprogramm. Sie erteilt der bisherigen Sektionsleitung Entlastung, wählt die neue Leitung, die Delegierten zur Delegiertenversammlung der Sportgemeinschaft und die Delegierten zur Kreisdelegiertenkonferenz des jeweiligen Sportverbandes.

18. (1) Die Sektionsleitung ist zwischen den Sektionsversammlungen das höchste Organ der Sektion und leitet ihre politische, organisatorische und sportliche Tätigkeit. Die Stärke der Sektionsleitung wird mit der Wahlordnung der Sportvereinigung Dynamo festgelegt. Ihre Mitglieder sind vorwiegend Angehörige der Trägerorgane. Die Sektionsleitung wählt aus ihrer Mitte den Sektionsleiter und seinen Stellvertreter. Beratungen der Sektionsleitungen sind zweimal im Monat durchzuführen.
19. (1) Die Sportabteilungen wirken vornehmlich für eine allgemeine sportliche Betätigung der Mitglieder, die nicht am aktiven Sport einer bestimmten Sektion teilnehmen. Sie sind Bestandteil der Sportgemeinschaft und arbeiten nach deren Beschlüssen.

(2) Das höchste Organ der Sportabteilung ist die Mitgliederversammlung. Sie ist in der Regel zweimal im Jahr durchzuführen.

(3) Die Wahlversammlung wird in der Sportabteilung alle zwei Jahre durchgeführt. Sie nimmt den Rechenschaftsbericht der Leitung der Sportabteilung entgegen, beschließt über Anträge und Vorlagen der Mitglieder und bestätigt das Arbeitsprogramm. Sie erteilt der bisherigen Leitung Entlastung, wählt die neue Leitung der Sportabteilung und die Delegierten zur Delegiertenversammlung der Sportgemeinschaft.

20. (1) Die Leitung der Sportabteilung ist zwischen den Mitgliederversammlungen das höchste Organ der Sportabteilung und leitet ihre politische, organisatorische und sportliche Tätigkeit.

(2) Die Stärke der Leitung der Sportabteilung wird in der Wahlordnung der Sportvereinigung Dynamo festgelegt. Ihre Mitglieder sind vorwiegend Angehörige der Trägerorgane.

(3) Sie wählt aus ihrer Mitte den Leiter der Sportabteilung. Beratungen der Leitung der Sportabteilung sind mindestens einmal im Monat durchzuführen.

Sportclubs
und Leistungsschwerpunkte

21. (1) Die Entwicklung der talentiertesten und befähigsten Leistungssportler der Sportvereinigung Dynamo erfolgt in den Sportclubs und Leistungsschwerpunkten.

(2) Die Sportclubs und Leistungsschwerpunkte arbeiten auf der Grundlage der Beschlüsse des DTSB, seiner Sportverbände und der Zentralen Leitung der Sportvereinigung Dynamo.

(3) Sie führen ihre Sportler durch wissenschaftliches Training zu sportlichen Höchstleistungen und bereiten sie auf bedeutende internationale Wettkämpfe vor, insbesondere auf die Olympischen Spiele, Welt- und Europameisterschaften.

(4) Zur Heranbildung eines leistungsstarken Nachwuchses haben die Sportclubs und Leistungsschwerpunkte den Kinder- und Jugendsport durch eine systernatische Trainingsarbeit allseitig zu entwickeln.

(5) Die Leitungen der Sportclubs und Leistungsschwerpunkte werden von der Zentralen Leitung eingesetzt.

(6) Zur Sicherung einer einheitlichen Führung sind alle Sportclubs und Leistungsschwerpunkte der Sportvereinigung Dynamo dem Büro der Zentralen Leitung unterstellt.

IV.

Die Revisionskommission

22. (1) Die Revisionskommissionen sind Kontrollorgane der Mitglieder der Sportvereinigung., Sie werden von den Mitglieder- bzw. Delegiertenversammlungen der Sportgemeinschaften, den Bezirksdelegiertenkonferenzen und der Zentralen Delegiertenkonferenz gewählt und wählen aus ihrer Mitte den Vorsitzenden und seinen Stellvertreter.

(2) Sie haben auf den Wahlversammlungen und Delegiertenkonferenten Bericht über ihre Tätigkeit zu erstatten.

(3) Die Vorsitzenden der Revisionskommissionen oder deren Stellvertreter nehmen an den Sitzungen der jeweiligen Leitung mit beratender Stimme teil.

(4) Die Revisionskommissionen arbeiten auf der Grundlage des Statuts des DTSB, der Satzung der Sportvereinigung Dynamo und den für die Tätigkeit der Revisionskommissionen erlassenen Richtlinien.

(5) Sie prüfen regelmäßig in ihrem Bereich die Tätigkeit der Leitungen auf
       die Verwirklichung der auf der Grundlage des Statuts des DTSB und der Satzung der Sportvereinigung Dynamo gefaßten Beschlüsse;
       die Durchsetzung einer zweckmäßigen Arbeitsorganisation;
       die rechtzeitige und richtige Erledigung der Vorschläge, Eingaben und Anfragen der Mitglieder und der Bevölkerung;
       dem Gebiet der Finanz- und Wirtschaftstätigkeit und die Einhaltung des Prinzips der strengsten Sparsamkeit;
       die richtige Verwaltung der materiellen Werte.

V.

Auszeichnungen

23. (1) Für vorbildliche Leistungen bei der Entwicklung der sozialistischen Körperkultur in der Sportvereinigung Dynamo kann die Ehrennadel der Sportvereinigung Dynamo in Bronze, Silber oder Gold verliehen werden.

(2) Die Bestimmungen' Über die Verleihung dieser Auszeichnungen beschließt die Zentrale Leitung.,

(3) Die Zentrale Leitung der Sportvereinigung Dynamo kann im Bundesvorstand des DTSB zur Weiterleitung an das Staatliche Komitee fÜr Körperkultur und Sport Vorschläge zur Verleihung staatlicher Auszeichnungen an hervorragende Sportler und verdiente Funktionäre einbringen.

(4) Die Leitungen der Grundorganisationen können mit Zustimmung der übergeordneten Leitungen, insbesondere für langjährige verdienstvolle, hervorragende Sportler, bei den zuständigen Dienststellen Auszeichnungen durch die Trägerorgane anregen.

VI.

Erziehungsmaßnahmen

24. (1) Bei Verstoß gegen die sport lichen Grundsätze und die Prinzipien der sozialistischen Ethik und Moral, können als Erziehungsmaßnahmen angewandt werden:
       öffentliche Ermahnung in Mitgliederversammlungen;
       Spiel- und Startsperre;
       Verweis;
       Funktionsentzug.

(2) Bei großen Verstößen gegen das Statut des DTSB, die Satzung der Sportverbände und der Sportvereinigung Dynamo, kann der Ausschluß aus der Sportvereinigung Dynamo erfolgen.

Er bedarf der Bestätigung der übergeordneten Leitung. Das ausgeschlossene Mitglied kann nach Bewährung einen Antrag auf Neuaufnahme stellen.

(3) Entscheidungen über Erziehungsmaßnahmen können von den Mitglieder- bzw. Delegiertenversammlungen der Sportgemeinschaften, den Leitungen der Grundorganisationen und den übergeordneten Leitungen getroffen werden., Ihnen hat eine sorgfältige Prüfung vorauszugehen.

(4) Bei Mitgliedern übergeordneter Leitungen obliegt die Entscheidung über Erziehungsmaßnahmen der betreffenden oder der ihr übergeordneten Leitung.

VII.

Finanzen

25. (1) Der Finanzplan der Sportvereinigung Dynamo wird in Verbindung mit den Trägerorganen aufgestellt.

(2) Die Finanzierung erfolgt durch das Beitragsaufkommen, Einnahmen aus Sportveranstaltungen sowie Spenden und Zuschüsse.

(3) Aufnahme- und Mitgliedsbeiträge werden nach den Beschlüssen des DTSB und der Zentralen Leitung der Sportvereinigung Dynamo geregelt.

VIII.

Sportstätten und Sportmaterialien

26. (1) Die von den Trägerorganen, den örtlichen Staatsorganen und den Organen des DTSB der Sportvereinigung Dynamo zur Nutzung übergebenen Sportanlagen sowie deren Einrichtung und Ausstattung und das bei den Bezirksleitungen und Sportgemeinschaften vorhandene Inventar an Sportgeräten und anderem Material sind gesellschaftliches Eigentum.

(2) Alle Leitungen in der Sportvereinigung tragen dafür Sorge, daß die materiellen Grundlagen für die Ausübung des Sportes durch die Mitglieder erhalten und gepflegt sowie durch freiwillige Arbeitseinsätze der -Mitglieder verbessert bzw. erweitert werden.

Bei mutwilligen Zerstörungen von Anlagen und Sportgeräten sind die betreffenden Mitglieder materiell verantwortlich zu machen.

IX.

Publikationsorgan der Sportvereinigung Dynamo

27. (1) Das Organ der Zentralen Leitung der Sportvereinigung ist die Zeitung "Dynamo-Sport".

(2) Sie unterstützt die Verwirklichung der Aufgaben der Sportvereinigung Dynamo und erläutert die sportpolitischen Probleme.

X.

Symbole der Sportvereinigung

28. (1) Das Symbol der Sportvereinigung Dynamo ist ein dreieckförmiger, abgerundeter, silberfarbig umrahmter Schild, der auf weinrotem Grund ein silberfarbiges "D" zeigt.

(2) Das allgemeine Abzeichen der Sportvereinigung Dynamo entspricht dem Symbol.

(3) Die Abzeichen der Sportclubs Dynamo werden von der Zentralen Leitung gesondert bestätigt.

(4) Die Fahne der Sportvereinigung Dynamo ist in ihrer Grundfarbe rot und zeigt in der Mitte das Symbol der Sportvereinigung.

(5) Die Symbole der Sportvereinigung Dynamo werden neben den Symbolen des DTSB geführt.

(6) Die Grundfarbe der Sportbekleidung der Sportvereinigung Dynamo ist weinrot.

XI.

Sitz und Vertretung im Rechtsverkehr

29. (1) Sitz der Sportvereinigung Dynamo ist Berlin, die Hauptstadt der Deutschen Demokratischen Republik.

(2) Im Rechtsverkehr wird die Sportvereinigung Dynamo durch den Vorsitzenden, im Falle seiner Verhinderung durch von ihm beauftragte Personen vertreten.

XII.

Schlußbemerkungen

30. Die Satzung der Sportvereinigung Dynamo wurde auf der V. Zentralen Delegiertenkonferenz am 1./2.4. 1966 einstimmig angenommen.

(87/11) 6675 Ag 106/24766

 

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